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   OVG Niedersachsen, 15.02.2021 - 13 MN 44/21   

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OVG Niedersachsen, 15.02.2021 - 13 MN 44/21 (https://dejure.org/2021,2093)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.02.2021 - 13 MN 44/21 (https://dejure.org/2021,2093)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Februar 2021 - 13 MN 44/21 (https://dejure.org/2021,2093)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 3 Abs 1 GG; § 28 Abs 1 IfSG; § 28a Abs 3 IfSG; § 47 Abs 6 VwGO
    Allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit; Betriebsschließung; einstweilige Anordnung; Erforderlichkeit; Folgenabwägung; Friseurbetrieb; Geeignetheit; Inzidenzwert; Normenkontrolle

  • RA Kotz

    Corona-Pandemie - Schließung von Friseurbetrieben - Rechtmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Keine vorläufige Außervollzugsetzung der coronabedingten Schließung von Friseurbetrieben

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine vorläufige Außervollzugsetzung der coronabedingten Schließung von Friseurbetrieben ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine vorläufige Außervollzugsetzung der coronabedingten Schließung von Friseurbetrieben - Öffnung zum 1. März unabhängig von der Erreichung eines Inzidenzwertes vorgesehen

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (41)

  • OVG Niedersachsen, 06.11.2020 - 13 MN 411/20

    Corona; Gastronomie; Normenkontrolleilantrag; Schließung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2021 - 13 MN 44/21
    - v. 6.11.2020 - 13 MN 411/20 - und v. 5.1.2021 - 13 MN 582/20 - (zur Schließung von Gastronomiebetrieben nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung),.

    (1) Zweifelsohne verfolgt der Verordnungsgeber weiterhin die legitimen Ziele (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 6.11.2020 - 13 MN 411/20 -, juris Rn. 43), im Interesse des Schutzes von Leben und Gesundheit eines und einer jeden die Bevölkerung vor der Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu schützen, die Verbreitung der Krankheit COVID-19 zu verhindern und eine Überlastung des Gesundheitssystems infolge eines ungebremsten Anstiegs der Zahl von Ansteckungen, Krankheits- und Todesfällen zu vermeiden.

    Angesichts der Infektionsdynamik, die sich ab Oktober 2020 trotz dieser flächendeckend in allen Betrieben mit Publikums- und Kundenverkehr angewendeten Konzepte entwickelt hat, ist aber nicht festzustellen, dass diese Konzepte infektionsschutzrechtlich eine vergleichbare Effektivität aufweisen wie die Betriebsschließungen (vgl. Senatsbeschl. v. 25.11.2020 - 13 MN 487/20 -, juris Rn. 85; v. 6.11.2020 - 13 MN 411/20 -, juris Rn. 49).

    Der vom Antragsgegner angesichts der im Oktober 2020 einsetzenden dynamischen Entwicklung der Infektionszahlen mit der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020 vollzogene Strategiewechsel weg von bis dahin bloßen Betriebsbeschränkungen hin zu weitreichenden flächendeckenden Betriebsverboten und ergänzenden Betriebsbeschränkungen durfte als verlässliches effektives Mittel auch für erforderlich erachtet werden (vgl. Senatsbeschl. v. 6.11.2020 - 13 MN 411/20 -, juris Rn. 52).

  • OVG Niedersachsen, 15.10.2020 - 13 MN 371/20

    Beherbergungsverbot; Corona; Normenkontrolleilverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2021 - 13 MN 44/21
    Vielmehr können vorhandene oder zumutbar zu ermittelnde tatsächliche Erkenntnisse zum Infektionsgeschehen in dem betroffenen Gebiet zu einer differenzierten Betrachtung und zu unterschiedlichen infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen zwingen, etwa bei zu lokalisierenden und klar eingrenzbaren Infektionsvorkommen (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschl. v. 15.10.2020 - 13 MN 371/20 -, juris Rn. 59; Bayerischer VGH, Beschl. v. 28.7.2020 - 20 NE 20.1609 -, juris Rn. 45; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 6.7.2020 - 13 B 940/20.NE -, juris Rn. 54 ff.).

    Dabei stellt der Senat nicht in Abrede, dass der Verordnungsgeber die Erforderlichkeit der streitgegenständlichen Betriebsverbote und -beschränkungen - anders als bei den zuvor angeordneten Beherbergungsverboten (vgl. Senatsbeschl. v. 15.10.2020 - 13 MN 371/20 -, juris Rn. 59) und Sperrzeiten im Gastronomiebereich (vgl. Senatsbeschl. v. 29.10.2020 - 13 MN 393/20 -, juris Rn. 57) - nicht nur anhand der 7-Tage-Inzidenz, also der Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen, beurteilt, sondern, wie in dem von der Niedersächsischen Landesregierung erstellten "Handlungskonzept zur Bekämpfung des Infektionsgeschehens in der COVID 19 Pandemie" (veröffentlicht unter: www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/vorsorgliches-handlungskonzept-zur-bekampfung-eines-gegebenenfalls-weiter-ansteigenden-infektionsgeschehens-in-der-covid-19-pandemie-193263.html, Stand: 5.10.2020) vorgesehen, auch alle anderen für das Infektionsgeschehen relevanten Umstände in seine Bewertung einbezogen hat (vgl. zu dieser Verpflichtung zuletzt: Senatsbeschl. v. 29.10.2020.

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2020 - 13 MN 393/20

    Außer-Haus-Verkauf; Corona; Erforderlichkeit; Gastronomie;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2021 - 13 MN 44/21
    Dabei stellt der Senat nicht in Abrede, dass der Verordnungsgeber die Erforderlichkeit der streitgegenständlichen Betriebsverbote und -beschränkungen - anders als bei den zuvor angeordneten Beherbergungsverboten (vgl. Senatsbeschl. v. 15.10.2020 - 13 MN 371/20 -, juris Rn. 59) und Sperrzeiten im Gastronomiebereich (vgl. Senatsbeschl. v. 29.10.2020 - 13 MN 393/20 -, juris Rn. 57) - nicht nur anhand der 7-Tage-Inzidenz, also der Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen, beurteilt, sondern, wie in dem von der Niedersächsischen Landesregierung erstellten "Handlungskonzept zur Bekämpfung des Infektionsgeschehens in der COVID 19 Pandemie" (veröffentlicht unter: www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/vorsorgliches-handlungskonzept-zur-bekampfung-eines-gegebenenfalls-weiter-ansteigenden-infektionsgeschehens-in-der-covid-19-pandemie-193263.html, Stand: 5.10.2020) vorgesehen, auch alle anderen für das Infektionsgeschehen relevanten Umstände in seine Bewertung einbezogen hat (vgl. zu dieser Verpflichtung zuletzt: Senatsbeschl. v. 29.10.2020.

    - 13 MN 393/20 -, juris Rn. 57).

  • OVG Niedersachsen, 14.05.2020 - 13 MN 156/20

    Allgemeiner Gleichheitssatz; Ansteckungsgefahr; Corona-Virus; einstweilige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2021 - 13 MN 44/21
    Hierfür wäre vielmehr zu ermitteln, welche - insbesondere über die Vorgaben in §§ 4 Abs. 2 und 10 Abs. 3 der Niedersächsischen Corona-Verordnung hinausgehenden - Schutzmaßnahmen noch ergriffen und verhältnismäßig auch verbindlich normativ angeordnet werden und welche infektiologische Wirkung diese Maßnahmen, etwa bei einer versuchsweisen Öffnung (vgl. zu dieser Vorgehensweise: Senatsbeschl. v. 14.5.2020 - 13 MN 156/20 -, juris Rn. 37), entfalten könnten.

    Würde der Senat die Schließung von Friseurbetrieben in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 der Niedersächsischen Corona-Verordnung vollständig (vgl. zur Unzulässigkeit von Normergänzungen im Normenkontrollverfahren: Senatsbeschl. v. 14.5.2020 - 13 MN 156/20 -, juris Rn. 5 m.w.N.) außer Vollzug setzen, bliebe der Normenkontrollantrag in der Hauptsache aber ohne Erfolg, könnten die Antragsteller zwar vorübergehend die mit der Schutzmaßnahme verbundenen Beschränkungen für ihren Betrieb vermeiden.

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2021 - 13 MN 10/21

    Baumärkte; Corona; Normenkontrolleilantrag

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2021 - 13 MN 44/21
    Auch wenn insoweit eine abschließende Sachaufklärung im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes von Amts wegen nicht geboten ist und daher eine abschließende Bewertung dieser Frage derzeit nicht erfolgen kann, erscheint es bei summarischer Prüfung nicht schlechthin abwegig, dass dem Verordnungsgeber mildere, zur Erreichung aller verfolgten legitimen Ziele aber durchaus ähnlich effektive Mittel im Hinblick auf das gesamte gebietsbezogene Infektionsgeschehen zur Verfügung stehen könnten (vgl. Senatsbeschl. v. 20.1.2021 - 13 MN 10/21 -, juris Rn. 34 ff.).

    unter Berücksichtigung des infektionsschutzrechtlichen Gefahrengrades der betroffenen Tätigkeiten und aller sonstigen relevanten Belange nicht auf hinreichenden Sachgründen beruhen oder nicht angemessen sein könnte (vgl. Senatsbeschl. v. 5.1.2021 - 13 MN 582/20 -, Umdruck S. 6 f., sowie vom 20.1.2021, a.a.O. juris Rn. 43 ff.).

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2021 - 13 MN 44/21
    Die Möglichkeit, eine geeignete und erforderliche Schutzmaßnahme zu ergreifen und so die Verbreitung der Infektionskrankheit zum Schutze der Gesundheit der Bevölkerung, einem auch mit Blick auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG überragend wichtigen Gemeinwohlbelang (vgl. BVerfG, Urt. v. 30.7.2008 - 1 BvR 3262/07 u.a. -, BVerfGE 121, 317, 350 - juris Rn. 119 m.w.N.), noch effektiver als bisher zu verhindern, bliebe hingegen zumindest zeitweise bis zu einer Reaktion des Verordnungsgebers (irreversibel) ungenutzt.
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2021 - 13 MN 44/21
    Daran fehlt es, wenn die beiden Sachverhalte von zwei verschiedenen Trägern öffentlicher Gewalt gestaltet werden; der Gleichheitssatz bindet jeden Träger öffentlicher Gewalt allein in dessen Zuständigkeitsbereich (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 -, BVerfGE 76, 1, 73 - juris Rn. 151 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2020 - 13 B 940/20

    Gericht beendet Coronavirus-Einschränkungen im Kreis Gütersloh

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2021 - 13 MN 44/21
    Vielmehr können vorhandene oder zumutbar zu ermittelnde tatsächliche Erkenntnisse zum Infektionsgeschehen in dem betroffenen Gebiet zu einer differenzierten Betrachtung und zu unterschiedlichen infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen zwingen, etwa bei zu lokalisierenden und klar eingrenzbaren Infektionsvorkommen (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschl. v. 15.10.2020 - 13 MN 371/20 -, juris Rn. 59; Bayerischer VGH, Beschl. v. 28.7.2020 - 20 NE 20.1609 -, juris Rn. 45; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 6.7.2020 - 13 B 940/20.NE -, juris Rn. 54 ff.).
  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2021 - 13 MN 44/21
    Denn ohne diese könnte sich die Gefahr der Ansteckung mit dem Virus, der Erkrankung zahlreicher weiterer Personen, der Überlastung der gesundheitlichen Einrichtungen bei der Behandlung schwerwiegender Fälle und schlimmstenfalls des Todes von Menschen auch nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen noch weiter erhöhen (vgl. zu dieser Gewichtung: BVerfG, Beschl. v 7.4.2020 - 1 BvR 755/20 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 28.4.2020 - 1 BvR 899/20 -, juris Rn. 12 f.).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2021 - 13 MN 44/21
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.7.2012 - 1 BvL 16/11 -, BVerfGE 132, 179, 188 - juris Rn. 30; Beschl. v. 21.6.2011 - 1 BvR 2035/07, BVerfGE 129, 49, 69 - juris Rn. 65; Beschl. v. 21.7.2010 - 1 BvR 611/07 u.a. -, BVerfGE 126, 400, 416 - juris Rn. 79).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • VGH Bayern, 28.07.2020 - 20 NE 20.1609

    Corona - Beherbergungsverbot für Gäste aus inländischem Risikogebiet vorläufig

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

  • BVerfG, 28.04.2020 - 1 BvR 899/20

    Einstweilige Anordnung betreffend die Untersagung des Betriebs eines

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

  • OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20

    Auswahl von Verkaufsstellen für wichtige Güter des täglichen Bedarfs in Zeiten

  • BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvQ 42/20

    Eilantrag gegen Corona-Eindämmungsmaßnahmen im Falle psychisch erkrankter

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2020 - 11 S 22.20

    Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr

  • OVG Niedersachsen, 23.12.2020 - 13 MN 506/20

    Auslegung, verfassungskonforme; Beschränkung; Corona-Virus; Feiern; Hausstand;

  • BVerfG, 08.05.2008 - 1 BvR 645/08

    Gebührenerhebung für Geschäftsprüfung bei Notar - keine Verletzung der

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2020 - 13 MN 192/20

    Ansammlungsverbot; Corona; Kontaktbeschränkung; Normenkontrolleilantrag;

  • OVG Niedersachsen, 28.08.2020 - 13 MN 307/20

    Abstand; Auflagen; außer Vollzug setzen; Berufsfreiheit; Bordell; Corona-Virus;

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2020 - 13 MN 211/20

    Corona

  • OVG Niedersachsen, 14.04.2020 - 13 MN 63/20

    Abstandsgebot; Adressatenkreis; Autowaschanlage; Corona; Ermessen; Gefahr;

  • OVG Niedersachsen, 18.11.2020 - 13 MN 448/20

    Corona; Kontaktbeschränkung; Kontaktnachverfolgung; Mund-Nasen-Bedeckung;

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2020 - 13 MN 436/20

    Beherbergung; Corona; Folgenabwägung; Normenkontrolleilantrag; touristische

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2020 - 13 MN 487/20

    Folgenabwägung; gebietsbezogen; Infektionsgeschehen; Mund-Nasen-Bedeckung;

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2019 - 13 KN 510/18

    Hausordnung; im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit; Maßregelvollzug; Normenkontrolle;

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2020 - 13 MN 516/20

    Corona; Gleichheitssatz; Individualsport; Mannschaftssport;

  • OVG Niedersachsen, 06.11.2020 - 13 MN 433/20

    Corona; Fitnessstudio; Normenkontrolleilantrag

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2020 - 13 MN 519/20

    Corona; Maskenpflicht; Normenkontrolleilantrag; Schulunterricht

  • BVerwG, 30.04.2019 - 4 VR 3.19

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile hinsichtlich

  • OVG Sachsen, 10.07.2019 - 4 B 170/19

    Integrationsbeirat; Geschäftsordnung; Gleichheitssatz, Ausschuss

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2019 - 6 B 11533/19

    Verkaufsoffener Sonntag in Bad Kreuznach kann nicht stattfinden

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2018 - 12 MN 40/18

    Weiße Flächen in einer gemeindliche Konzentrationsplanung für die

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2020 - 13 MN 485/20

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Prostitutionsstätten

  • OVG Niedersachsen, 12.06.2009 - 1 MN 172/08

    Mündliche Verhandlung als Entstehungsvoraussetzung einer Terminsgebühr nach

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2020 - 13 MN 472/20

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Schließung; Spielbanken; Spielhallen;

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2020 - 13 MN 479/20

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Tattoo-Studio

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2020 - 13 MN 412/20

    Corona-Pandemie; Kosmetikstudio; Normenkontrolleilantrag

  • VG Oldenburg, 02.05.2024 - 7 A 2310/20

    Amtshaftung; Bekanntgabe; Bekanntgabe einer Allgemeinverfügung; Corona; Ermessen;

    Auch der 13. Senat des Niedersächsischen Eufach0000000016s hat in einem Beschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren am 15. Februar 2021 die Ansicht vertreten hat, dass unter Schutzmaßnahmen, die die Kontrolle des Infektionsgeschehens unterstützen im Sinne des § 28a Abs. 3 Satz 5 IfSG Einschränkungen gemeint gewesen seien, die "deutlich unter der Eingriffstiefe flächendeckender Betriebsverbote und -beschränkungen liegen" (Nds. OVG, Beschluss vom 15. Februar 2021 - 13 MN 44/21 -, Rn. 28, juris).
  • OVG Niedersachsen, 01.06.2023 - 14 KN 37/22

    Betriebsschließung; Corona-Pandemie; Friseurbetrieb; Betriebsuntersagung für

    Als aufsuchendes Gewerbe war die Friseurtätigkeit mithin weiterhin erlaubt (vgl. bereits NdsOVG, Beschl. v. 15.2.2021 - 13 MN 44/21 -, juris Rn. 31).

    Zur Vorbeugung einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage sollten die Kontakte in der Bevölkerung drastisch reduziert werden, um das Infektionsgeschehen insgesamt zu verlangsamen und die Zahl der Neuinfektionen wieder in durch den öffentlichen Gesundheitsdienst nachverfolgbare Größenordnungen zu senken (vgl. hierzu NdsOVG, Beschl. v. 15.2.2021 - 13 MN 44/21 -, juris Rn. 19 sowie die Angaben in der Begründung der Niedersächsischen Corona-Verordnung und ihrer Änderungsverordnungen, Nds. GVBl. 2020, 411 ff., 457, 491 f. und 2021, 6 ff., 28 f. und 58).

    Diese Zielrichtung wahrt die besonderen Anforderungen des § 28a Abs. 3 Satz 1 IfSG a.F. (NdsOVG, Beschl. v. 15.2.2021 - 13 MN 44/21 -, juris Rn. 19 m.w.N.).

    Die Eignung wird auch nicht dadurch in Frage gestellt, dass § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 der Niedersächsischen Corona-Verordnung lediglich die Schließung der Friseurbetriebe für den Publikumsverkehr und Besuche anordnete, während die Friseurtätigkeit als aufzusuchendes Gewerbe weiter erlaubt war (zweifelnd noch NdsOVG, Beschl. v. 15.2.2021 - 13 MN 44/21 -, juris Rn. 31).

    Die in dem Beschluss des hiesigen Gerichts vom 15. Februar 2021 im vorläufigen Rechtsschutzverfahren (- 13 MN 44/21 -, juris Rn. 36) aufgeworfenen Bedenken im Hinblick auf alternative Maßnahmen und Konzepte teilt der erkennende Senat nicht.

    Damit war es aus der maßgeblichen ex-ante-Sicht des Verordnungsgebers schon nicht ausgeschlossen, dass es auch bei der Erbringung von Friseurdienstleistungen zu Virusübertragungen gekommen ist und kommen würde (vgl. ausführlich bereits NdsOVG, Beschl. v. 15.2.2021 - 13 MN 44/21 -, juris Rn. 34).

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2021 - 13 MN 70/21

    Corona; Eilverkündung; Folgenabwägung; Inzidenz; Normenkontrolleilantrag;

    - v. 15.2.2021 - 13 MN 44/21 - (zur Schließung von Friseurbetrieben nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 der Niedersächsischen Corona-Verordnung).

    Diese Schwelle überschreiten die in § 10 Abs. 1, 1b und 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung angeordneten Betriebsverbote und -beschränkungen unter Berücksichtigung ihrer flächendeckenden Anordnung, der mit ihnen verbundenen erheblichen Eingriffe in die Grundrechte der Betriebsinhaber und der massiven negativen Auswirkungen für die potenziellen Kunden und auch die Allgemeinheit nach dem Dafürhalten des Senats ohne jeden Zweifel (vgl. hierzu bereits den Senatsbeschl. v. 15.2.2021 - 13 MN 44/21 -, juris Rn. 22 ff.).

    oder gar 35 legitim ist, erscheint zweifelhaft (vgl. Senatsbeschl. v. 20.1.2021 - 13 MN 10/21 -, juris Rn. 20 ff. (zur 50er Inzidenz) und v. 15.2.2021 - 13 MN 44/21 -, juris Rn. 25 ff. (zur 35er Inzidenz)), bedarf in diesem Verfahren aber keiner abschließenden Entscheidung.

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2021 - 13 MN 132/21

    Corona; Kontaktbeschränkung; Normenkontrolleilantrag; Obergrenze

    Ob darüber hinaus für die Gesamtheit der in der Niedersächsischen Corona-Verordnung angeordneten Schutzmaßnahmen die konkrete Erreichung einer 7-Tage-Inzidenz (Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) von 50 oder gar 35 legitim ist, erscheint zweifelhaft (vgl. Senatsbeschl. v. 20.1.2021 - 13 MN 10/21 -, juris Rn. 20 ff. (zur 50er Inzidenz) und v. 15.2.2021 - 13 MN 44/21 -, juris Rn. 25 ff. (zur 35er Inzidenz)), bedarf in diesem Verfahren aber keiner abschließenden Entscheidung.
  • OVG Niedersachsen, 15.03.2021 - 13 MN 103/21

    Corona; Eilverkündung; Einzelhandel; klick und meet; Normenkontrolleilverfahren;

    - v. 15.2.2021 - 13 MN 44/21 - (zur Schließung von Friseurbetrieben nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 der Niedersächsischen Corona-Verordnung).

    Diese Schwelle überschreiten die in § 10 Abs. 1, 1b und 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung angeordneten Betriebsverbote und -beschränkungen unter Berücksichtigung ihrer flächendeckenden Anordnung, der mit ihnen verbundenen erheblichen Eingriffe in die Grundrechte der Betriebsinhaber und der massiven negativen Auswirkungen für die potenziellen Kunden und auch die Allgemeinheit nach dem Dafürhalten des Senats ohne jeden Zweifel (vgl. hierzu bereits den Senatsbeschl. v. 15.2.2021 - 13 MN 44/21 -, juris Rn. 22 ff.).

    oder gar 35 legitim ist, erscheint zweifelhaft (vgl. Senatsbeschl. v. 20.1.2021 - 13 MN 10/21 -, juris Rn. 20 ff. (zur 50er Inzidenz) und v. 15.2.2021 - 13 MN 44/21 -, juris Rn. 25 ff. (zur 35er Inzidenz)), bedarf in diesem Verfahren aber keiner abschließenden Entscheidung.

    In seinem Beschluss vom 15. Februar 2021 - 13 MN 44/21 - hat der Senat ausgeführt (juris Rn. 45): "Soweit die Antragsteller die besondere Bedeutung der Friseurbetriebe für die Bevölkerung hervorheben (vgl. Schriftsatz der Antragsteller v. 3.2.2021, S. 35 ff.), hat der Antragsgegner diesem Umstand Rechnung getragen, indem er die Öffnung der Friseurbetriebe für den 1. März 2021 unabhängig von der Erreichung eines Inzidenzwertes vorsieht und dies mit der extremen Belastung der Bürger durch die Schließung und deren deutlichem Gefühl des Ungepflegtseins begründet.

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2021 - 13 MN 114/21

    Corona; Freizeitpark; Hochinzidenzkommune; Normenkontrolleilverfahren;

    - v. 15.2.2021 - 13 MN 44/21 - (zur Schließung von Friseurbetrieben nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 der Niedersächsischen Corona-Verordnung).

    Diese Schwelle überschreiten die in § 10 Abs. 1, 1b und 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung angeordneten Betriebsverbote und -beschränkungen unter Berücksichtigung ihrer flächendeckenden Anordnung, der mit ihnen verbundenen erheblichen Eingriffe in die Grundrechte der Betriebsinhaber und der massiven negativen Auswirkungen für die potenziellen Kunden und auch die Allgemeinheit nach dem Dafürhalten des Senats ohne jeden Zweifel (vgl. hierzu bereits den Senatsbeschl. v. 15.2.2021 - 13 MN 44/21 -, juris Rn. 22 ff.).

    oder gar 35 legitim ist, erscheint zweifelhaft (vgl. Senatsbeschl. v. 20.1.2021 - 13 MN 10/21 -, juris Rn. 20 ff. (zur 50er Inzidenz) und v. 15.2.2021 - 13 MN 44/21 -, juris Rn. 25 ff. (zur 35er Inzidenz)), bedarf in diesem Verfahren aber keiner abschließenden Entscheidung.

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2021 - 13 MN 462/21

    Coronapandemie: Vorläufige Außervollzugsetzung der 2-G-Plus-Regelung bei

    So argumentierte auch schon der Verordnungsgeber selbst hinsichtlich der Öffnung der Friseurbetriebe ab dem 1. März 2021mit der extremen Belastung der Bürger durch die Schließung und deren deutlichem Gefühl des Ungepflegtseins (Nds. GVBl. 2021, S. 59; vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 15.2.2021 - 13 MN 44/21 -, juris Rn. 45).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 13 MN 145/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine infektionsschutzrechtliche Verordnung (MS, VO

    Diese Schwelle überschreiten die in der Niedersächsischen Corona-Verordnung angeordneten Verbote und Beschränkungen unter Berücksichtigung ihrer flächendeckenden Anordnung, der mit ihnen verbundenen erheblichen Eingriffe in die Grundrechte der Normadressaten und der massiven negativen Auswirkungen für Dritte und auch die Allgemeinheit nach dem Dafürhalten des Senats ohne jeden Zweifel (vgl. hierzu bereits den Senatsbeschl. v. 15.2.2021 - 13 MN 44/21 -, juris Rn. 22 ff.).

    oder gar 35 legitim ist, erscheint zweifelhaft (vgl. Senatsbeschl. v. 20.1.2021 - 13 MN 10/21 -, juris Rn. 20 ff. (zur 50er Inzidenz) und v. 15.2.2021 - 13 MN 44/21 -, juris Rn. 25 ff. (zur 35er Inzidenz)), bedarf in diesem Verfahren aber keiner abschließenden Entscheidung.

  • OVG Niedersachsen, 03.08.2021 - 13 MN 352/21

    7-Tage-Inzidenz; Berufsausübungsfreiheit; Club; Diskothek; Inzidenzwert;

    Damit sind ersichtlich Einschränkungen gemeint, die deutlich unter der Eingriffstiefe flächendeckender Betriebsverbote für einzelne Branchen liegen (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 15.10.2021 - 13 MN 44/21 -, juris Rn. 28).

    oder gar 35 legitim ist, erscheint zweifelhaft (vgl. Senatsbeschl. v. 20.1.2021 - 13 MN 10/21 -, juris Rn. 20 ff. (zur 50er Inzidenz) und v. 15.2.2021 - 13 MN 44/21 -, juris Rn. 25 ff. (zur 35er Inzidenz)), insbesondere angesichts der steigenden Impfquote und der damit voraussichtlich einhergehenden niedrigeren Belastung des Gesundheitssystems trotz höherer Infektionszahlen, bedarf in diesem Verfahren aber keiner abschließenden Entscheidung.

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2021 - 13 MN 58/21

    Außervollzugsetzung, vorläufige; Berufsausübungsfreiheit; Betriebsverbot;

    - v. 15.2.2021 - 13 MN 44/21 - (zur Schließung von Friseurbetrieben nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 der Niedersächsischen Corona-Verordnung),.

    oder gar 35 legitim ist, erscheint zweifelhaft (vgl. Senatsbeschl. v. 20.1.2021 - 13 MN 10/21 -, juris Rn. 20 ff. (zur 50er Inzidenz) und v. 15.2.2021 - 13 MN 44/21 -, juris Rn. 25 ff. (zur 35er Inzidenz)), bedarf in diesem Verfahren aber keiner abschließenden Entscheidung.

    Willkürlich ist entgegen der Ansicht der Antragstellerin (vgl. S. 61 ff. des Schriftsatzes v. 15.2.2021, Bl. 32 f. der GA) nicht die vom Verordnungsgeber in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 letzter Halbsatz der Niedersächsischen Corona-Verordnung (n.F.) vorgesehene Ausnahme für Betriebe, soweit sie Leistungen des Friseurhandwerks erbringen, welche allerdings ohnehin erst am 1. März 2021 in Kraft treten wird (vgl. Art. 1 Nr. 6 lit. a) aa), Art. 3 Satz 2 der Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung und der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung v. 12.2.2021, Nds. GVBl. S. 55); bis dahin verbleibt es nach dem Willen des Verordnungsgebers bei der Schließungsanordnung für Friseurbetriebe aus § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 der Niedersächsischen Corona-Verordnung a.F.; einen dagegen gerichteten Normenkontrolleilantrag hat der Senat mit Beschluss vom 15. Februar 2021 - 13 MN 44/21 - (juris) abgelehnt.

  • OVG Niedersachsen, 16.04.2021 - 13 MN 158/21

    Antragsbefugnis; Berufliche Fahrgemeinschaft; Corona; dringend geboten;

  • OVG Niedersachsen, 14.04.2021 - 13 MN 161/21

    Corona; Freilichtbühnen; Normenkontrolleilantrag

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2021 - 13 MN 121/21

    Corona; Einzelhandelsbetrieb; Hochinzidenzkommune; Normenkontrolleilverfahren;

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 13 MN 130/21

    Corona; Gastronomie; Restaurant; Schließung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2021 - 3 R 22/21

    Corona-Krise; Öffnung des Einzelhandels; Sachsen-Anhalt

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 13 MN 129/21

    Beherbergungsbetrieb; Beherbergungsverbot; Corona; Ferienhaus; touristische

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2021 - 13 MN 52/21

    Corona; Elektromuskelstimulationstraining; EMS; Normenkontrolleilantrag

  • OVG Niedersachsen, 04.03.2021 - 13 MN 89/21

    Corona; Möbelhäuser; Normenkontrolleil

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2021 - 3 R 20/21

    Eilantrag gegen die Schließung von Einzelhandelsgeschäften während der

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2021 - 13 MN 54/21

    Corona; Fitnessstudio; Folgenabwägung; Normenkontrolleilantrag; Schließung

  • OVG Niedersachsen, 03.03.2021 - 13 MN 91/21

    Corona; Elektronikfachmarkt; Normenkontrolleilantrag

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2021 - 13 MN 63/21

    Corona; Folgenabwägung; Möbelhaus; Normenkontrolleilverfahren; Schließung

  • OVG Niedersachsen, 03.03.2021 - 13 MN 84/21

    Corona; Interessenabwägung; Normenkontrolleilantrag; Schließung; Schuhgeschäft

  • OVG Niedersachsen, 30.07.2021 - 13 MN 350/21

    Coronavirus: Saunen in Niedersachsen dürfen bei Inzidenz zwischen 35 und 50

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2021 - 13 MN 260/21

    Beherbergung; Corona; Landeskinder; Landeskinderklausel; Landeskinderregelung;

  • OVG Niedersachsen, 03.03.2021 - 13 MN 78/21

    Außervollzugsetzung, vorläufige; Corona; Erste-Hilfe-Kurse;

  • OVG Sachsen, 23.03.2021 - 3 B 78/21

    Corona; Einzelhandel; Textileinzelhandel; Termin; click and meet

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2021 - 3 R 27/21

    Zur Schließung von Spielhallen aufgrund der Corona-Pandemie

  • OVG Sachsen, 04.03.2021 - 3 B 49/21

    Fahrschule; Corona

  • VG München, 20.02.2021 - M 13 S 21.900

    Corona-Bekämpfung durch Versammlungsbeschränkungen - einstweiliger Rechtsschutz

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